Neuer Schweizer Pass
Mir der Einführung per 1. März 2010 können die Gemeinden keine Anträge für den neuen Schweizer Pass mehr bearbeiten.
Der Pass und das Kombi (Pass + IDK) sind ab dem 24. Februar 2010 beim kantonalen Passbüro zu bestellen. Es muss beim Passbüro zwingend vorgängig ein Termin vereinbart werden, kann telefonisch (Tel.Nr. 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) erfolgen.

Ab 1. März 2010 persönliche Vorsprache beim kantonalen Passbüro für die Erfassung der biometrischen Daten (nach vorgängiger Terminvereinbarung). Es wird kein Passfoto mehr benötigt.

Die Ausstellungsfrist beträgt 10 Arbeitstage

Die Einwohnerkontrolle nimmt Passgesuche für den Pass 03 oder Pass 06 (bio-metrischer Pass) nur noch bis am 15. Februar 2010 entgegen.

In der Zeit vom 15. Februar 2010 bis 24. Februar 2010 können keine Passgesuche bearbeitet werden.

Die Identitätskarten sind weiterhin auf der Einwohnerkontrolle zu beantragen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle (Tel. Nr. 055 256 51 11) oder unter www.schweizerpass.ch.
Quelle: GR-Kanzlei   Autor: ieg
Ort: 8636 Wald ZH
Datum: 23.01.2010
Rubrik: Aus dem Gemeinderat
 
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